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Tilsen, Anja Marie
Die beschränkte Haftung des Minderjährigen im Deliktsrecht
Zugleich ein Beitrag zur Beschränkung der Haftung des Minderjährigen aus verfassungs-, sozialversicherungs- und insolvenzrechtlicher Sicht
Kovac, J.
978-3-8300-4393-5
1. Aufl. 2009 / 418 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Schriften zum Versicherungs-, Haftungs- und Schadensrecht. Band: 23

Eltern haften für ihre Kinder! So heißt es im Volksmund. Mitnichten! Tatsächlich hat der Minderjährige nach §§ 823 Abs. 1, 828 Abs. 3 BGB ab dem vollendeten siebenten Lebensjahr auch bei leichter Fahrlässigkeit, grundsätzlich selbst für den von ihm zu verantwortenden Schaden einzustehen. Dies hat zuweilen fatale Folgen nicht nur für den Geschädigten, sondern auch für den minderjährigen Schädiger. Verfügen Minderjährige in der Regel doch weder über nennenswertes Vermögen noch über nennenswerte Einkünfte, um den Schaden auszugleichen. Der einmal titulierte Schadensersatzanspruch gegen den minderjährigen Schädiger verjährt wegen §§ 197 Abs. 1 Nr. 3, 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB faktisch nie. Bei hohen Schäden kann dies zu einer langfristigen Belastung des Minderjährigen bzw. volljährig Gewordenen mit erdrückenden Schadensersatzverpflichtungen führen. Die damit verbundene Perspektivlosigkeit kann sich negativ auf ihre Entwicklung auswirken.